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Petrus Rixner (1827-32)


Geboren am 6. September 1765 in Pietenfeld. Mit dem Ortsvorsteher hatte er Streit, weil dieser sich weigerte, Boten mit pfarramtlichen Berichten etc. an die Gerichte zu bezahlen. Das Landgericht Heilsbronn entschied zugunsten des Pfarrer. Anton Groß hatte künftig den Boten aus Gemeindemitteln zu bezahlen. Am 12. Oktober 1830 kam Bischof Oesterreicher zur kanonischen Visitation nach Mitteleschenbach. 1832 gab es hier unter 35 Geburten 15 uneheliche. Rixner erhielt in diesem Jahre die Pfarrei St. Veit. Verweser wurde Joseph Seßler.
Christian Förstel (1832-37)
Geboren am 28.1.1799 in Kitzingen. Er war Jagliebhaber, hatte eine hohe kräftige Statur, wurde öfter von Heißhunger befallen. Mit Zähigkeit und ungeheurem Fleiß hat er die Rechte seiner Pfarrei verteidigt. 1833 schrieb er alle Zehenverordnungen zusammen aus den Ansbacher Landeskonstitutionen, dem preußischen Landrechte, bay. Cod. Maximil. und den Zehenverordnungen der Eichstätter Fürstbischöfe. Er ist auch der Verfasser einer ausführlichen Zehntbeschreibung, eines Steuerrepetoriums, Grundbesitzverzeichnisses, der Plan Nr. –Listen und zweier Verzeichnisse aller Familien Mitteleschenbachs, Gersbachs, Speckheims, Ober-und Unterhöhbergs, soweit sie sich in den Pfarrbüchern zurückverfolgen ließen. Daneben richtete er alle möglichen Schreiben an bischöfliche und staatliche Ämter. Er wird wohl seine ganze Freizeit am Schreibtisch verbracht haben. Die Pfarrei Mitteleschenbach hat seiner Tüchtigkeit sehr viel zu verdanken. Über seine Parochianen äußert er sich kritisch. So klagt er 1835, daß Schulkinder mit 14 Jahren schon Bekanntschaft machen, auch kritisiert er die häufen Feld- und Holzdiebstähle und die auffallend vielen unehlichen Geburten. Er hat sogar ein eigenes Verzeichnis der Väter aller unehlichen Kinder angelegt, das noch von seinen Nachfolgern weitergeführt wurde. 1836 ließ er hier ein Kranken und Rekonvaleszentenzimmer einrichten. Eine verdrießliche Arbeit verursachte ihm die Ehescheidung des BauernWillibald Maul, die am 9. Mai 1837 ausgesprochen wurde (Trennung von Tisch und Bett). Im Friedhof St. Nikolaus war bisher beerdigt worden, wer 36 Kr. an die Kirche bezahlte. Auf Veranlassung Förstels durften vom Jahre 1836 an nur noch im Gottesacker St. Walburg Beerdigungen stattfinden. Am 17. Juni 1837 visitierte Bischof Carl August die Pfarrei. Damit verbunden wurde die Firmung. Am 31. 7. 1837 wurde von Eichstätt befohlen, daß der Taufkessel zu erneuern, die Kirche zu vergrößern, die Kirchhofmauer auszubessern und der alte Lehrer Lang zu entfernen sei.
Eine Hauptarbeit bereitet Förstel sein energisches Bestreben, die hiesige Pfarrei von Konkurrenzpflicht an den Kultusbauten frei zu halten. Eichstätt hatte ihm die nötigen Akten geschickt, aber diese bald wieder zurückgefordert. Bei deren Rücksendung bemerkt er: „Akten, die dahin gerichtet sind, eine Pfarrei in ihrem Fundamente zu erschüttern und zu ruinieren, wäre sogar Pflicht für mich, gänzlich zu vertilgen.“ Das bischöfliche Ordinariat hatte nämlich an die Regierung in Ansbach am 25. 1.1828 berichtet, daß die fürstbischöfliche Hofkammer 1656 das Katenamt Spalt beauftragt habe, die erforderlichen Baumaterialen zur hiesigen Turmreperatur beizuschaffen und im Falle der Insuffizienz (=Unzulänglichkeit in der Bezahlung der Schulden) der Kirche die Baukosten von den Amtsgeldern zu zahlen. 1684 sei der Pfarrhof auf fürstbischöf. Befehl gegen Bezahlung von 500 fl seitens des Fürstbischofes wieder erbaut worden. Am 4.4.1698 habe der Fürstbischof Joh. Martin befohlen, daß zur Reparatur der Kirche und des Pfarrhofreparatur konkurrieren, verlangte aber am 12.6. 1776, daß der Pfarrer als Kondezimator mit zu konkurrieren habe. Außerdem hatte das Ordinariat am 12. 7.1794 beschlossen, Pfarrer Moro habe 1/3 der Baulast zu tragen. Schließlich berief sich Eichstätt noch auf Concil. Trid. seß. XXI. die Bausumme abzusitzen, und zwar in den ersten zehn Jahren 1 Kr., in den zweiten 2 Kr. und in den dritten 3 Kr. vom Gulden.
Förstel erwiderte folgendes: „Als der Pfarrhof nach dem Schwedenkriege gebaut wurde, zahlte das Kastenamt 2/3 und die Eichstätter Generalheilingverwaltung 1/3. 1691 wurde der Pfarrer gegen jährlich Kanon von 5 fl von aller Last freigesprochen. Wenn die Dezimatoren baupflichtig sind und 1630 der Zehnt von Mitteleschenbach, Gersbach, Speckheim, Ismannsdorf, Adelmannsdorf mittels Reichstagsbeschluss dem Fürstbistum zugesprochen wurde, wer hat dann die Walburgskirche und die Windsbacher Michaelkirche gebaut? Das müsse Eichstätt wissen, denn ohne Wissen der höchsten geistlichen Behörde werden doch nicht zwei Kirchen gebaut worden sein!“ Ferner schrieb Förstel: „Hat Pfarrer Moro auf das Dekret vom 12.7.1794 die Baufplicht eingestanden? Hat er 1/3 bezahlt oder absitzen lassen? Nein! Oder wie hätte er dies leisten können. Hat man nicht Obererlbach weggerissen unter Aufbürdung großer Lasten? Ist jetzt nicht die Pfarrei geschmälert durch die Auspfarrung von Adelmannsdorf etc. oder durch die zehntbaren Weideplätze, Steinbrüche etc., die man den Zehntherren entzog?“

 

Spendenkonto

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