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Hofmann ein gebürtiger Theilenberger, kam am 12.10.1612 nach Mitteleschenbach. Unter im hat der Spalter Stadtschreiber vom Jahre 1613 bis 1617 verschiedene Einträge im Salbüchlein II gemacht. Hofmann hat das Wohltäterbüchlein angelegt (1606) Die Vermächtnisse an die Kirche, die Jahrtagsgelder nicht eingerechnet, summieren sich auf ungefähr 330 fl für Kirchenschmuck.
Im Pfarrarchiv liegen zwei Aktenstücke, die auf den unwürdigen Lebenswandel Hofmanns Bezug nehmen. Das erste Schreiben ist an M. Martin Wild, Dechant und Chorherr des Kollegiatstiftes St. Nikolaus in Spalt gerichtet: „… Euern Bericht, welcher maßen ihr auf die Hinwegführung des Pfarrers zu Mitteleschenbach die Pfarr daselbst bezogen, auch die Ursache solcher Hinwegführung erkundigt, hab ich zu Recht empfangen. Und habt zwar erstlich recht getan, daß ihr die Pfarr Mitteleschenbach alsbald bezogen, aber nit sicher gehandelt, daß ihr dieselbe sobald wieder verlassen. Ist derohalben mein Befehl, ihr wollet entweder selbsten solche wieder beziehen und allda mit Versehung des Gottesdienstes bis auf weiteren Bescheid stettig verharren, oder aber, wo ihr solches nicht tun könnt, mit Herrn Dechant zu Ornbau dahin handeln, daß er den Prediger, wenn dieser füglicher, dann ihr von seinem beneficio absein könnt, nach Mitteleschenbach, allda bis auf weitern Befehl zu residiren, schicken thun.
Mit dem verhaften Pfarrer, weil es ja nur um eine Geldstrafe zu thun sein soll, wollet ihr etwan mit weltlichen Privatpersonen handlen, die ihn, da es vonnöthen, entweder aus der Verhaft bürgen oder aber mit Bezahlung der Geldstrafe erledigen möchten, dem Ihre Fürstliche Durchlaucht, weil er sich selbst in diese Gefahr gebracht, sich seiner anzunehmen wenig Lust haben.“
Eichstätt, 15. März 1613
Adam Erik, Generalvikar

Im Jahr 1615 wurde Hofmann von den markgräflichen Beamten erneut verhaftet (12. März).
Wiederum musste Stiftdechant Martin Wild die verwaiste Pfarrei mitversehen. Anscheinend befürchtete man in Eichstätt, bei längerer Abwesenheit eines Pfarrers könnte der Markgraf seine Hand nach Mitteleschenbach ausstrecken und die Pfarrei mit einem seiner Prediger besetzen. Pfarrer Hofmann besserte sich auch nicht, als er das zweite Mal aus der Haft entlassen wurde. Am 11. August 1617 gestand er in Eichstätt die Tatsächlichkeit der suspicio quod cognatam suam cognaverit (den Verdacht, daß er unerlaubte Beziehungen zu seiner Verwandten unterhalten habe). Seine Verwandte musste er aus Furcht vor den Markgräflichen abreisen lassen, er selbst wird auch bald darauf Mitteleschenbach verlassen haben.

Spendenkonto

Spendenkonto der Pfarrkirchenstiftung Mitteleschenbach:

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