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Joseph Moro (1794-1802)


Moro war der Sohn eines Eichstätter Ratskanzlisten. Als er in Mitteleschenbach am 10. Dezember Pfarrer wurde, war er 33 Jahre alt. Vorher Vikar in Obererlbach, hatte er die Vikarie eifrig gefördert. Über Mitteleschenbach bestanden bei ihm grundfalsche Ansichten. Er glaubte, in unserem Ort eine ungeheuer reiche Pfründe zu erhalten, sah sich aber später darin gewaltig enttäuscht. Mit dem Stadtpfarrer Röder in Eschenbach kam er überein, dass jener in Orten, die näher bei Eschenbach lagen (z. B. Salmannshof), die Provisur übernahm.
Die Bölleinsmühle kam unter ihm in lutherische Hände, der Besitzer wurde am 20. Dezember 1801 erschlagen aufgefunden.
Im März 1795 nahm Pfarrer Moro einen geflüchteten französischen Geistlichen auf, einen zweiten beherbergte die Gemeinde. (Pastoralblatt Nr. 49). Als am 24. Oktober 1796 die Mutter Moros hier begraben wurde, assistierte auch Ludwig Alliot, gallischer Priester aus der Provinz Normandie. Dieser versah auch einige Kasualien (geistliche Amtshandlungen). Er sowie sein geistl. Mitbruder müssen 1797 noch hier gewesen sein; denn die Heilingrechnung 1797/98 enthält den Zusatz, dass sich der Lebzelter in Eichstätt nicht mit Wachs versehen habe, weil der Faktor gehofft hatte, es würden inzwischen die französischen Priester zurückkehren dürfen. Am 16. Mai 1795 zogen österreichische Truppen hier durch. Am 18. Mai entband Susanna Wretzko, die Frau des reformierten ungarischen Soldaten Johannes Wretzko (gebürtig aus St. Marton in der Grafschaft Taroczer in Ungarn) vom Regiment Samuel de Gijulay (Guilay) eines Kindes, das auf den Namen Maria Anna Barbara getauft wurde. Taufpatin war Barbara Doerr von hier. Barbara Doerr behielt das Kind nach dem Abzug der Eltern, zog es auf und sorgte dafür. Anna Barbara Wretzko  wurde später die Ehefrau des Veteranen Jakob Schübel, der den Rußlandfeldzug 1812 mitgemacht hatte. Sie Starb 1871 im Alter von 80 ½ Jahren Wretzko ist die Stammmutter aller hiesigen Schübel.
Am 10. Mai 1795 wurde der Käsbauer, der Bräutigamwar, plötzlich krank. Er bezichtete eine Frauenperson des angetanen Maleficiums (=Missetat, Verbrechen). Er ließ sich durch den Wernfelser Bader Merz behandeln, ging ins Wirtshaus, ließ sich das Bier schmecken und ward gesund. Pfarrer Moro las ihm wegen seines Aberglaubens (Superstition) wacher die Leviten, hieß ihn schweigen und traute ihn in einer Privatmesse.
Moro hatte mit den lutherischen Prädikanten von Haundorf, Windsbach und Gräfensteinberg manchen Strauß gefochten wegen der streitigen Orte, die früher zur Pfarrei Mitteleschenbach gehört hatten. Er bestand auf dem in Rezess des Jahres 1736 zwischen Eichstätt und Ansbach getroffenen Vereinbarungen. In strittigen Orten wurde keine Reverse(Erklärungen) abgegeben, jeder Pfarrer konnte ungehindert die Seelsorge bei Leuten seines Glaubens ausüben, aber in strittigen Orten trat die gegenseitige Reverseabgabe (Revers=Erklärung, Verpflichtungsschein) ein. Die Pfarrer unterzeichneten in diesen Reversen mit ihren Patronstiteln, z. B. preußischer oder brandenburg-ansbachischer oder Nürnberg-Baron Rieterscher Pfarrer. Moro nannte sich deshalb stets fürstbischöflicher Pfarrer. Diese Beisätze wurden durch eine preußische Verordnung vom 14. 10. 1796 verboten. Das focht unseren Moro nicht an, er blieb bei seinem ganzen Titel. Da erhielt er am 10. März 1797 vom kgl. Preuß. Ober- und Teritorialamte Windsbach eine Verfügung des Inhaltes, er habe sich an die Vorschriften zu halten, „damit es nicht schärfern Einsehens gegen die Pfarrei Mitteleschenbach bedürfe. „Moro fügte sich alsbald. Der  Revers hatte übrigens folgend Form:
„Nachdem mir Endesunterzeichneten auf vorgängige Requisition von der wohlöbl. Pfarrei N. aus Kirchen – natürlicher Vergünstigung worden, das N. zu N. als dortiger Imparochation zugethanen Ortseinwohners Kind zu taufen etc. nach protest. Religionsgebrauch zu verrichten, so erkläre ich mittels Dieses, dass sothaner Actus nicht allein denen der wohllöbl. Pfarr N. daselbst herbgebrachten Pfarrrechten unpräjudicirlich und zu keiner Consequenz gereichen, sondern auch in dergrleichen recuproquum auf Requisition von mir erwirdert werden sollte.“
Mitteleschenbach war am 1. Januar 1796 preußisch geworden. Am 2.12.1791 hatte der letzte Ansbach Markgraf Alexander, der damals in Bordeaux weilte, zugunsten des preußischen Königs Wilhelm II. auf seine fränkischen Lande verzichtet. Am 5. Januar 1792 wurde die Besitzergreifung proklamiert und am 1.1.1796 trat die Gültigkeit des preußischen Landrechtes ein. Erste Amtshandlung der preußischen Beamten war die Vereidigung der Untertanen. Moro wurde am 3.1.1797 unter Androhung der Arretierung zur Vereidigung nach Windsbach vorgeladen. Moro erschien nicht. Seine Verhaftung wurde angedroht. Nun erst machte sich Moro auf nach Windsbach, um dort den Eid auf den preußischen König zu leisten. Nach Anweisung der fürstbischöflichen Hofkammer hat er die bischöflichen Rechte nachdrücklich vertreten.
Moro verursachte den Preußen noch manchen Verdruß. So sollte er das von der preußischen Regierung anbefohlene allgemeine Kirchengebet in der Kirche vorbeten, tat dies aber nicht. Deshalb wurde ihm am 20. Februar 1798 die Temporaliensperre (Temporalien = katholischen Kirchenrecht der mit einem Kirchenamte verbundene weltliche oder zeitliche Besitz). Moro gab am 10. März 1798 folgende Antwort:“ Ich bin jederzeit bereit, Befehle zu erfüllen, doch möge das kgl. Justizamt die hochpreisliche Regierung versuchen, daß Verordnungen, die an mich besonders Rücksicht kirchl. Gegenstände kommen sollen, dem Ordinariate unmittelbar oder vermittelst der hochlöbl. Ämter geschickt werden, damit sie mir nach Kirchenordnung zukommen, um so mehr, als ich auf solche Art im Gedränge entkomme, durch Handeln oder Nichthandeln unannehmlichen Folgen ausgesetzt zu werden.“
Was Moro tat, wenn Preußen im Predigtexte für Todesfälle kgl. Personen, Erntetexte etc. zuschickte, wissen wir nicht. Jedenfalls sorgten die Ämter durch endlose Dekrete dafür, das Moros Tintengläser nicht eintrockneten.
Mitteleschenbach blieb preußisch bis 1806. Regiert wurde während dieser Periode im Übermaße, ohne Vertrauen zu erwecken. Doch neben vielen Albernheiten dekretierte Preußen mitunter ganz und gar Gedeihliches zum Wohle des Volkes und der Kirche. Während des zehnjährigen Preußenherrschaft hatte unser Ländchen unter keinen Kriegsgreueln zu leiden. Von vielen Gemeinden, auch von der hiesigen, ist die Frage aufgeworfen worden, warum der Fürstbischof, der doch wußte, daß er bald sein weltliches Territorium verlieren würde, seine ehemaligen Untertanen nicht mit einigen Rechten (z. B. Holz, Streu, Eigentumsrechten an Wald und Flur) beglückt hatte, als er noch Herr des Bistums war. Von anderen Fürsten weiß man, daß sie in dieser unsicheren Zeit ihren Untertanen viele Vergünstigungen verschafft haben. Allerdings muß unser Ländchen dem Fürstbischof ewig dankbar sein, dass es katholisch blieb und in diesem Glauben erhalten worden ist.
Bezüglich der Heilingrechnungen blieb alles beim alten Rechnungsführer war die Faktoren von Abenberg.  
Unter Moro wurde die Verteilung der sogenannten Loh- und Kuhwasen unter Vorstehen Mattias Miltner eingeleitet. Moro kam 1802 als Stadtpfarrer nach Beilngries.

 

Spendenkonto

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