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Johannes a Deo Hammerle (1838-43)


Geboren in Monheim am 23. 2. 1807. Die Mitteleschenbach schildern ihn als einen großen, hageren, feinen und scherzhaften jungen Herrn. Seinen Pfarrkindern stellte Hammerle kein gutes Zeugnis aus.: Sie gäben sich der Nachtschwämmerei, sittlichen Ausschweifungen, Feld- und großen Holzdiebstählen hin, auch tadelt er, daß Mädchen unbeaufsichtigt Vieh hüten dürften.
Unter ihm wurden mehrere Prozesse mit dem Fiskus ausgetragen, die alle ungünstig für Mitteleschenbach verliefen. Nur einige Beispiele:
Der Heilingfaktor und Gerichtsschreiber Meisler von Abenberg hatte in der Kirchenrechnung ein Defizit von 276 fl verursacht. Die Kirche forderte ihr Geld, aber durch Erkenntnis des Landgerichtes Heilsbronn vom 12. 1. 1833 wurde der Defizit niedergeschlagen, so das der hiesige arme Heiling um sein Geld kam.
Gegen den Abenbergerg Heilingfaktor Flury büßte die hiesige Kirchenstiftung 86 fl ein. Flury war zu arm, um das Defizit zahlen zu können.
Im Jahr 1801 hatte die hiesige Stiftung dem Fürstbischof 100 fl Kriegskontributionen vorgestreckt. Der damalige Ortsvorsteher Thomas Englisch und der Kirchenpfleger Johann Beck hatten nicht zur rechten Zeit die Forderung an den Staat erhoben, so daß am 21. 11. 1851 das Appellationsgericht Freising zum Nachteile der hiesigen Kirche entschied.
Eine weitere bittere Pille brachte der Prozess mit der Witwe des Bürgermeisters Biechele von Abenberg. Ihr Mann war früher Heilingfaktor und dessen Rechnungsführer Meisler hatte das oben erwähnte Defizit von 276 fl verursacht, das die hiesige Kirche einbüßte. D. h. das an die Erben Biecheles bezahlt werden mußte. Allein die Erben forderten noch 143 fl Vorzugszinsen, sowie 75 fl Gerichtskostenentschädigung, so daß mit der Hauptschuld über 404 fl bezahlt werden mußten. Hammerle fand nach dem verlorenen Prozesse keinen anderen Ausweg, als das Unterhöhberger Stiftungsholz von 2 Tagw. 54 Dez. abzuholzen, für das er 380 fl erlöste. Doch nicht genug damit! Der Staat hatte 1828 die Baukosten bestritten und tat dies bis 1855/56. Die Kosten hatten die Summe von 3937 fl 7 ½ Kr. erreicht. Die Stiftung wurde für ersatzpflichtig erklärt. Langer Prozeß. Erst am 20. Febr. 1858 entschied das kgl. Bezirksgericht, die Kirche habe 1/3, also 1312 fl 22 ½ Kr. zu zahlen, welche schließlich auf 900 fl ermäßigt wurden und von 1859-65 zurückbezahlt und mittel Umlagen aufgebracht werden mußten.
In Berichten vom 20.3., 2.12. 1840 und vom 6.2. 1841 versuchte Hammerle, die Pfarrpfründe von der Last der Drittelsbaupflicht an den Kultusgebäuden zu bewahren. Seltsam mutet das von ihm beigebrachte Zitat aus einer angeblichen Pfarrstiftungsurkunde (eine solche ist nicht vorhanden!) und der Zusatz: „ Der ausdrückliche Wille des Stifters unserer Pfarrei (falsch!), des in Gott ruhenden Herrn Baron von Rechenberg, spricht sich dahin aus, daß der kleine Zehenteil, den der Pfarrer gegenwärtig bezieht, zu seinem Unterhalte gehört; der andere größere Pfarrzehentteil, den gegenwärtig das kgl. Ärar bezieht, ist ausschließlich für  Ausgaben auf Baulichkeiten bei den Kirchen- und Pfarrgebäuden bestimmt. Anscheinend hat Pfarrer Hammerle etwas geflunkert; denn die Urkunde ist und war nie vorhanden, wie auch Konrad von Rechenberg nie Stifter der Pfarrei gewesen sein kann, was im Anhang  S. 47 bewiesen werden wird.
Am 17.3. 1842 wurde das Pfarramt von der Bauinspektion Ansbach hingewiesen, daß die Mauern der Friedhöfe nach preußischen Landrechte von den Gemeinden unterhalten werden müssen.
Hammerle verkaufte einen Stiftungsacker in Ismannsdorf, der nichts einbrachte. Am 1.1. 1841 teilte Bischof Carl August die Diözese in 18 Kapitel ein. Als siebtes Kapitel erhielt Spalt 13 Pfarreien.
Hammerle führte eine neue Kirchenodnung ein. Wer einen Sitzplatz in den Kirchenstühlen wollte, mußte der Stiftung 15 Kr. bezahlen. Der Stuhl gehörte dann der eingeschriebenen Person. Der erste Stuhl nach den Kinderbänken war für das Dienstpersonal des Pfarrhauses reserviert. Diese Regelung war notwendig geworden, weil die Kirche die Masse der Gläubigen nicht mehr fassen konnte.
Am 5.7. 1839 glitt abende Pfarrer Hermannsdorfer von Theilenberg an der Stiege des deutschordischen Wirtshauses Buckl (Nr. 75) so unglücklich aus, daß er sich einen schweren Wirbelbruch zuzog, was seinen Tod zur Folge hatte. Hammerle bezog 1843 die Pfarrei Paulushofen. Heute ist Pfarrer in Treuchtlingen und Dekan des Kapitels Ellingen.

 

Spendenkonto

Spendenkonto der Pfarrkirchenstiftung Mitteleschenbach:

DE32 7659 1000 0009 5007 40 (VR - Bank)