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Johann Michael Hoffinger (1694 - 1701)

Hofflinger ein gebürtiger Eichstätter wurde am 12. Oktober 1694 nach Mitteleschenbach versetzt. Während er auf dem Wege nach Mitteleschenbach sich befand,  half der Schloßkaplan des Pflegers von Wernfels, Michael Jobst, hier bei einer Taufe aus. Wie vorhin erwähnt, fungierte hier al Taufpatin beim Wirte Pfahler die Freifrau von Staufenberg, Max Gottfried Schenk von Staufenbergs Gemahlin. Hoffinger legte das Pfarrmatrikelbuch II an (1695-1783). Er hat dieses auch zu privaten Aufzeichnungen über lutherische Pfarrkinder benützt. Anlässlich der Hochzeit eines Bauern aus Dematshof am 16. April  1695 notiert er: „Kannst nit satsam glauben, geehrter Leser, was Ungestüm dieses grobe Brautvolk geübt habe, als mit Gewalt anderwärtig bei und mit ihresgleichen copulieren sich zu lassen, so aber meinerseits noch weltlicher Herrschaft, als hohen Amts Wernfels ihnen wie billig nicht gestattet worden; denn indem alten Pfarrbuch folg. 6 wirst finden von dessen sauberen Brüdern, was also vor ein heimbliche Consequenz einschleichen kunte durch solche Gestattung  der Luther-Vögel. Es ist ihnen zu 3 Malen von Amt Wernfels als dahin unterthanlich, erstens 6, folgende 9, letztlich 12 Thaler aufgetragen worden, sofern erfind, sie sich anderwärtig copulieren lassen wollen und zwar dieser falsche Luther Kopf ad initium Quadragesimae um Lizenz zu geben mich begrüßte gedenkend, alldieweilen in solch heiligen Zeit von christlichen Kirch öffentlicher Nuptialpomp verneint wird, desto ehender also sein falsch angesetztes Begehren erhalten zu können, so aber verrichtet wie oben angesetzt gezwungen bis die österliche Communion vollendet, sodann mit gar wenigen Gebräuch durch mich copuliert sich sehen mussten.“

Ein anderes Beispiel: ein Knecht des Spiegelhofer Bauern hatte sich in Windsbach trauen lassen. Dazu bemerkt e Hoffinger: „Merk wohl: Dieser Vogel Sixtus Wolf mit seinem sauberen Bauern einem Abfeim aller Schurken, laßten sich zu Anfang unserer heiligen Fastenzeit bei mir sehen, um Verlaub ersuchend – siehe die Falschheit! – alldieweilen bei uns zu solger Zeit kein Hochzeit öffentlich gehalten wird, sie sich in Windsbach copuliren lassen dürfte, indem sind Windsbacher allbereit in die Läng nicht zugebeten, dass diese beiden in einem Hause bei berührtem Bauer im Dienst befindende länger ohne geehelicht sich aufhielten, also argwohnen sie, sondern unvermutet sie abzuholen befürchten müssen – folglich zu einem Spott ihnen namentlich gereichen möchte. Ecce wie der vermaskerte Teufel so geschämig und furchsamb? Denen ich aber zur Antwort gegeben fragent, ob sie denn unrecht miteinander gelebt? Welches sie mir aber im höchsten Grad wiederneinet: so ist dann keines  Übels sich zu fürchten, obschon das Bedrohen an Seiten Windsbach noch schärfer sein sollte, so wollt ich dann nach Eichstätt um notwendige Lizenz, zu dieser Zeit copulieren zu dürfen. Alles meines Einrathens unerachtet beide von Flegelhausen sein pompos nach Windsbach, alldort Hochzeit gehalten haben: Wie ich nun um gnädige Assistenz hierüber von ihre Hochwohlehrbaren und Gnädigen Herrn Comtur in Nürnberg angefleht, in so viel erhalten habe, dass er mir 2 fl, dem Schulmeister 30 Kr.; Strafe aber 1 fl. 30 Kr. Als 3 Pfd. Wachs bezahlen müssen. Sie wohl auf selbigen Bauer, er ist ein Schurke in folio, gibt dir die beste Wort ins Angesicht gemäß des heiligen Luthertums, intus autem lupus rapax.“

Über den am 10. September 1695 beerdigten lutherischen Klappermüller Adam Bauholzer notiert er: „ Dann wir der Baum fällt, so liegt er, ist er in den Himmel gefallen, hat ers nit vonnöthen, ist er in die Höll (denn kein Fegfeuer gibt bei ihnen nit), so nutzet es ihnen nicht; ubi nulla redemtio.“

Am 16. Februar 1695 begrub er Johannes Leffelholz. Über ihn schreibt er: „ Olim miles sub militia Norinbergensi.“

Im 1696 firmt Weihbischof Franz Christoph Ring von Balderstein in Spalt und Ornbau 176 Firmlinge aus Mitteleschenbach, darunter Leute im Alter von 70, 56, 40 und 35 Jahren. Seit der Zerstörung Mitteleschenbachs hatte also keine Firmung mehr stattgefunden.

In der Heiligenrechnung 1697 ist ein Ausgabeposten für einen Boten unterzeichnet, der wegen des Besingnisses Sr. Hochfürstlichen Gnaden und wegen des Friedens kam. Das Seidel Wein kostete damals 2 ½ Kr. Die Baulasten an den kirchlichen Gebäuden mussten nach einer Anordnung Bischof Johann Martins zu 2/3 vom Kastner wegen des Zehntens und zu 1/3 von der Generalheilingverwaltung getragen werden. Zwischen dem 4. Und 16. Juni 1701 muss Pfarrer Hoffinger Mitteleschenbach verlassen haben, da -  an letzterem Datum ein Kooperator Simon Schnell hier seelsorglich tätig war. Hoffinger wurde Pfarrer in Dollnstein, dann Dekan des Kapitels in Ingolstadt und schließlich Spitalpfarrer und Geistlichen Rats Assessor in Eichst.

Spendenkonto

Spendenkonto der Pfarrkirchenstiftung Mitteleschenbach:

DE32 7659 1000 0009 5007 40 (VR - Bank)