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Johann Josef Widmann (1733 – 40)

Widmann gebürtiger Eichstätter, kam am 27. Februar nach Mitteleschenbach. Auch er hatte ständig Streitigkeiten mit dem Oberamte Windsbach.
Am 11. April 1736 kam ein Knecht des Neumüllers von Gersbach beim Abladen von Sägschröten ums Leben. Die Windsbacher schickten Musketiere ab, um den Leichnam zu holen. Nachdem nach dem Rezess (=Vertrag) vom 23. August (?) Unglücksfälle nicht in die Fraischgerechtsame gerechnet wurden, mussten die Windsbacher unverrichteter Dinge wieder abziehen. Das Begräbnis fand hier statt. Am 5. März 1737 wurden zwei Lutheraner im Waldbezirk Stadtklinge von Bäumen erschlagen. Die Erschlagenen wurden zwar in Windsbach und Bertoldsdorf begraben, aber hierher mussten dem Pfarrer 2 fl 30 Kr. Und dem Schullehrer 1 fl 15 Kr. Entrichtet werden.
Am 20. März 1737 hatte sich die Klappermüllerin Walburga Neubert im Altwasser des Neumüllers von Gersbach ertränkt und wurde im Fischkasten aufgefunden. Die hiesige Gemeinde widersetzte sich der Beerdigung im Gottesacker der St. Nikolauskirche. Niemand wollte Hand anlegen, selbst die Totengräber nicht, obgleich man sie bezahlen wollte. Eichstätt schickte 15 Männer, die die Selbstmörderin am 14. April zur Nachtzeit begruben. Bei der Beerdigung zugegen waren der Pfleger, der Kastner und der Stadtschreiber von Spalt. Der Pfarrer nahm nicht daran teil. Alle, die sich hier geweigert hatten, bei der Beerdigung mitzuhelfen, wurden zu Geldstrafen verurteilt und mussten im Kerker büßen. Übrigens hatten Selbstmörder und Lutheraner im Gottesacker einen eigenen Platz.
Unter der Amtsführung Pfarrer Widmanns wurde der Rezess zwischen Eichstätt und Brandenburg-Onolzbach am 23. August 1736 ratifiziert. Im Jahre 1734 war es bereits zu Streitigkeiten wegen des Novallzehntens (Neubruchzehnten) in den Tälern (Töllern) gekommen. Die Pfarrei bezog bisher diese Zehnten. Sie gründete ihr Recht auf die Behauptung, dass diese zehntbaren Gründe keine eigentlichen Neubrüche seien, sondern schon unter dem Freiherrn von Rechenberg  angebaut gewesen und deshalb der Pfarrei Zehent pflichtig blieben. Der Streit kam bis an das kaiserliche Hofgericht in Wien, das die Ansbacher Prätentionen (=Ansprüche, Anmaßungen) zurückwies. Ohne Rücksicht auf das ergangene Urteil nahmen im Sommer 1734 Windsbacher Musketiere den Novalzehent gewaltsam weg. Pfarrer Widmann kam 1735 den rechtlosen Eingriffen des Windsbacher Oberamtes zuvor, dafür ließen die markgräflichen Beamten durch Musketiere vom Selgenstädter Pfarracker 1 Schober und 6 Garben wegnehmen. Der Streit wurde durch den Rezess des Jahres 1736 dahingehend geschlichtet, dass der Pfarrer die erste und zweite, der Margraf dagegen jede dritte Garbe von Novalzehnten in den Tälern künftig erhielt.

 

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